✆ 0152 09483367 ✉ sanseviero.the-gmbh@gmx.de ⌂ Otto-Hahn-Straße 7, 55435 Gau-Algesheim
Ihr zertifizierter Transport- und Entsorgungsfachbetrieb
Sanseviero
In jedem Betrieb fällt Abfall der unterschiedlichsten Arten an, den die Sanseviero Transport, Handels und Entsorgungs GmbH zuverlässig und professionell gern abholt und entsorgt.
Die Geschäftsführerin Frau Angelina Sanseviero und ihr Team sorgen für eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von gewerblichem Abfall.
Als Ihr zertifizierter Transport- und Entsorgungsbetrieb stehen wir Ihnen mit unserem Know-how und gut geschulten Mitarbeitern bei jeglichem Abfallproblem zur Seite.
Eine sorgfältige Analyse der Zusammensetzung, Herkunftsort und Zuordnung entsprechend dem AVV Abfallverzeichnis sind die Basis für eine ordentliche Abfallentsorgung.
Mit unseren Lastkraftwagen und Containerfahrzeugen sorgen wir für einen schnellen Abtransport Ihrer gewerblichen Abfälle.
Wir bieten die optimalen Transportlösungen und ein sorgfältiges Handling der unterschiedlichsten schüttbaren Gütern.
Erdaushub und Bauschutt gehören zum typischen Abfall von Baustellen bei Neubauten, Erweiterung oder Abrissarbeiten.
Die Entsorgung von gefährlichen Stoffen, dem Gefahrgut, erfordert spezielle, umweltgerechte Entsorgungswege- und verfahren
Der Transport von thermoisolierten Asphalt, auch Heißasphalt genannt, stellt höchste Anforderung an Mensch und Material.
Wir entsorgen vorschriftsmäßig Abfälle jeglicher Art und Herkunft von Gewerbekunden sowie öffentlicher Institutionen.
Nach § 3 Abs. 11 Kreislaufwirtschaftsgesetz wird jede natürliche oder juristische Person als Abfallbeförderer bezeichnet, die gewerbsmäßig Abfälle befördert.
Nur besonders qualifizierte Unternehmen dürfen sich gemäß den Bedingungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und des Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) als Entsorgungsfachbetrieb bezeichnen.
Als Müllbeseitigung wird die Entsorgung der unterschiedlichsten Abfälle bezeichnet, die umweltgerecht, entsprechend getrennt, schadstoffarm entsorgt werden müssen.
Wir entsorgen vorschriftsmäßig Abfälle jeglicher Art und Herkunft von Gewerbekunden sowie öffentlicher Institutionen.
Nach § 3 Abs. 11 Kreislaufwirtschaftsgesetz wird jede natürliche oder juristische Person als Abfallbeförderer bezeichnet, die gewerbsmäßig Abfälle befördert.
Nur besonders qualifizierte Unternehmen dürfen sich gemäß den Bedingungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und des Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) als Entsorgungsfachbetrieb bezeichnen.
Als Müllbeseitigung wird die Entsorgung der unterschiedlichsten Abfälle bezeichnet, die umweltgerecht, entsprechend getrennt, schadstoffarm entsorgt werden müssen.